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Ahnen, Stammbaum, Wappen (Heraldik)

Ahnenforschung

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Die Ahnen (als Einzelperson Ahn) ist ein Sammelbegriff für alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, von denen ein Mensch (Proband) abstammt. Ein anderes Wort für Ahnen ist Vorfahren.

Die Darstellung der namentlich bekannten Ahnen erfolgt in der Genealogie in einer Ahnenliste oder Ahnentafel, deshalb auch die volkstümliche Bezeichnung Ahnenforschung für Familiengeschichtsforschung. In der wissenschaftlichen Terminologie findet man für die Vorfahrenschaft den Begriff Aszendenz (aus dem Lateinischen: ascendere, aufsteigen).

In der schöngeistigen Literatur wird Ahnen auch als Sammelbegriff für weit zurückliegende Generationen gebraucht.

Im oberdeutschen Sprachraum ist Ahn weitverbreitet in der Bedeutung Großvater, Aehnel für Großmutter.

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Wappen

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Die Wappen sind in ihrer klassischen, mittelalterlichen Form in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Zeit der Kreuzzüge - also u.a. im Zusammenhang mit dem Auftreten großer Ritterheere - entstanden.

In den Ritterheeren, bei großen Heeresversammlungen und vor allem auch bei Turnieren konnte man wegen der Rüstung nicht mehr deutlich zwischen den Kontrahenten bzw. Freund und Feind unterscheiden. So wurde eine farbliche und symbolische Kennzeichnung auf den Schutzschilden oder Fahnen erforderlich. Dabei wurden kontrastierende Farben gegeneinander gesetzt, um die Erkennbarkeit auch aus der Entfernung zu erhöhen. Die Heraldik spricht hier vom Gegensatz von Farben (rot, schwarz, blau, grün) und Metallen (weiß (als silber beschrieben) und gelb (gold)).

Das Wort "Wappen" (mittelhochdeutsch wâpen) ist in seiner Herkunft identisch mit dem Wort "Waffen". Der Bedeutungswandel von wâpen=Waffen zu wâpen=Abzeichen auf den Waffen vollzog sich bereits im 12 Jahrhundert. Besonders geeignet zur Anbringung waren Schild und Helm. Sie werden deshalb die Hauptbestandteile der Wappen.

In der Wappenbeschreibung (Blasonierung) wird das Aussehen des Wappens bestimmt, und kann daraufhin in unterschiedlicher Weise dargestellt werden. Als Hoheitszeichen dienen, davon abweichend, aber i.d.R. bestimmte Darstellungsmuster.

In der Darstellung eines Wappens werden vordringlich die Farben rot, blau, grün und schwarz sowie die Metalle gold (gelb) und silber (weiß) verwendet, auf deren Kontrast die Fernwirkung eines Wappens beruht. In begründeten Ausnahmefällen können auch die Farben braun, fleischfarben, purpur, orange und grau verwendet werden. Zur Erkennbarkeit auf Distanz trägt auch die teils erhebliche Stilisierung der Figuren bei. An diesen Darstellungsformen lassen sich historische Wappen zeitlich einordnen.

Meist gibt es zur Entstehung der einzelnen Wappen eine Entstehungsgeschichte, die erklärt, weshalb ein Fabelwesen, ein Wappentier, ein Symbol oder eine bestimmte Farbe gewählt wurde. Häufig handelt es sich dabei um so genannte redende Wappen, deren Inhalt den Namen zu verdeutlichen versucht.

Das Wappen einer Familie dürfen nur Nachfahren eines berechtigten Trägers dieses Wappens tragen, die in direkter, männlicher Linie von diesem abstammen. Als Nachweis der Berechtigung zur Führung eines bestimmten Wappens sollte es in einer Wappenrolle eingetragen sein. Es gibt allerdings keine zentrale Wappenrolle, in der alle Wappen verzeichnet sind.

Das Wappen ist historisch unmittelbar mit dem Namen einer Familie verbunden. Daher findet der § 12 BGB (Namensrecht - Schutz des Namens) wegen der analogen Anwendung der Vorschrift durch die Rechtsprechung auch im Wappenrecht Eingang. Jeder führungsberechtigte Träger eines Familienwappens kann jedem, der nicht führungsberechtigt ist, die Weiterführung untersagen. Führungsberechtigt ist, wer nachweisen kann, dass er von dem Stammvater - den der Wappenstifter benannt hat - abstammt. Zur Rechtssicherheit sollte daher jeder Wappenstifter sein Wappen in eine der Wappenrollen eintragen lassen.

Das Wappen einer Familie ist durch das BGB geschützt (Teil des Namensrechtes) und darf nur von Mitgliedern der entsprechenden Familie geführt werden. Eine Namensgleicheit berechtigt nicht zur Führung; es muss die Verwandtschaft nachgewiesen werden. Zum Schutz des Wappens ist eine Eintragung in eine Wappenrolle aber nicht nötig.

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Stammbaum

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Ein Stammbaum ist die bildliche Darstellung einer Stammtafel. Beide stellen die Nachfahren einer bestimmten Person dar, wobei es Varianten gibt (Einbeziehung weiblicher Nachkommen; Nur gleiche Namensträger). Im Gegensatz zur Stammtafel, wo die Bezugsperson oben steht, wird sie im Stammbaum aber unten, gleichsam als Wurzel des Baumes dargestellt.

Das Gegenteil ist die Ahnentafel, in der die Vorfahren einer bestimmten Person dargestellt werden. Natürlich kann auch dies, mit der Bezugsperson unten, als Baum dargestellt werden. Allerdings ist der "Baum" dafür kein gutes Sinnbild, da in einer solchen Darstellung die jüngste Person die "Wurzel" wäre und die "Triebe" die Ahnen darstellen würden. Dieser "Baum" hätte zudem eine exakt symmetrische Struktur: Weil jede Person immer zwei Elternteile hat, verdoppelt sich die Zahl der "Zweige" nach oben hin von Generation zu Generation. Fälschlicherweise wird in der Umgangssprache eine Ahnentafel nicht selten als "Familienstammbaum" bezeichnet.

Der Stammbaum ist ein Netzwerk (bestehend aus Knoten und gerichteten Kanten), mit dem die Abstammung (auch im Sinne von "Herkunft") von Lebewesen oder Erscheinungen dargestellt werden soll. Die Aufstellung von Stammbäumen mit den Nachfahren einer Person oder Familie ist Teil der Genealogie (Ahnenforschung).

Nach dem Sprachgebrauch der historischen Hilfswissenschaften sollte man vom Stammbaum allenfalls sprechen, wenn die grafische Darstellung in Baumform gemeint ist.

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Kunsthandwerk

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